von | Nov 6, 2012

Abmahnung wegen Newsletter direkt vor der Umstellung

Nachhaltigkeit, Bio und Messen, Newsletter

IMG_0431Also
mal ganz ehrlich, so habe ich mir nach neun anstrengenden Tagen Consumenta (siehe Foto), die
Rückkehr an den Schreibtisch nicht vorgestellt. Ganz oben auf dem Stapel
der Unterlagen, die sich während der Messezeit angesammelt hatten, lag
eine Abmahnung. Eine ganz frische Bestellerin unseres Newsletters, hat sich daran gestört, dass die Anmeldung nicht im sog. Double-Opt-In-(http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in) Verfahren erfolgt ist und eine Anwaltskanzlei in Berlin beauftragt von uns eine Unterlassungserklärung einzufordern.
Double-Opt-In
bedeutet, dass zusätzlich zur Eintragung der Mailadresse eines
potenziellen Empfänger, auch noch dessen explizite Zustimmung einzuholen
ist. Praktisch geschieht das üblicherweise dadurch, dass nach der
ersten Anmeldung über das Formular auf einer Webseite, eine Mail an den
Empfänger geschickt wird. In dieser Mail stehen neben Informationen zum
Newsletter auch ein Link, der vom Empfänger angeklickt werden muss,
bevor seine Mailadresse in den Verteiler endgültig aufgenommen werden
darf. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand gegen seinen Willen
Newsletter erhält, etwa weil seine Mailadresse unbefugt von anderen
eingetragen wurde oder schlicht massenweise gekauft wurden und das ist auch nicht verkehrt.
.
Nun
müssen wir ganz ehrlich zugeben, dass die Anmeldung zum
Möbelmacher-Newsletter tatsächlich ohne Double-Opt-In möglich ist. Nicht
aus bösem Willen, sondern weil wir unser
Newsletter-System, das wir seit 10 Jahren nutzen komplett umstellen wollten. Insofern
könnte man die Abmahnung einfach als Warnschuss sehen und die dafür
fälligen rund 360€ unter Lehrgeld verbuchen. Trotzdem ist es ärgerlich,
weil sie uns ausgerechnet auf den letzten Drücker erwischt, sind wir
doch seit Anfang Oktober dabei unseren Newsletter schrittweise umzubauen.
Denn die beiden letzten Ausgaben  sahen nicht nur anders aus, wir haben damit auch die technische Basis gewechselt. Anstatt
den Newsletter wie bisher von unserem Webserver verschicken zu lassen,
übernimmt das jetzt Cleverreach, ein Dienstleister, der auf den Versand
von Newsletter spezialisiert ist. Ausschlaggebend für den Wechsel war
auch, dass damit relativ einfach das Double-Opt-In-Verfahren umsetzen
konnten.
Nachdem
sich mein Frust gelegt hatte, habe ich mir das Anwaltsschreiben noch
einmal genauer angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die verärgerte
Newsletterempfängerin aus Rinteln im Weserbergland stammt (scheint ein Seniorenwohnhiem zu sein), die
beauftragte Anwaltskanzlei ihren Stein in Berlin hat, dazwischen liegen
etwa 340 km Autofahrt.
Als
nächstes habe ich mir die Logdateien unseres Webservers angesehen. Dort
finden sich, wie nicht anders zu erwarten, entsprechende Zugriffe auf
die Anmeldeseite des Newsletters. Stutzig macht aber, dass der gesamte
Besuch gerade einmal 16 Sekunden dauert. Vom ersten Seitenabruf bis zur
Bestätigung des Newsletter-Anmeldung sind es sogar nur 13 Sekunden. Mein
erster Eindruck war, dass da jemand ziemlich genau wusste, was sie oder
er auf der Möbelmacher-Website wollte.
Den
Eindruck wird zusätzlich verstärkt, weil der Zugriff über eine
Google-Suche erfolgte. Ganz offensichtlich hat da jemand nach "möbel
newsletter" gesucht und dann in den Suchergebnissen die Anmeldeseite des
Möbelmacher-Newsletters angeklickt, die sich aktuell irgendwo auf
Seiten 5 – 7 der Ergebnisliste findet. Klickte sich da wirklich jemand
geduldig durch die Google-Ergebnisse und hat dann pronto-pronto die
Newsletter-Anmeldung ausgefüllt, ohne wenigstens noch ein bisschen auf
der Möbelmacher-Webseite zu stöbern?
Was
auch auffällt sind die Zugriffe, die zwar aus dem Mobilfunknetz kamen,
der Browserkennung nach aber mit einem PC oder Notebook erfolgten. Daran
ist für sich genommen nichts ungewöhnliches, vielleicht ist in Rinteln
ja die Breitbandanbindung im Festnetz so langsam. Im Zusammenhang mit
den anderen Beobachtungen, könnte aber leicht der Eindruck entstehen,
dass sich dahinter eine Masche verbirgt.

Apropos
Eindruck. Ich suche hier nicht nach einem Sündenbock oder will mich um
die Abmahnkosten drücken. Dass sich die Umstellungen des Newsletters und
damit die Einführung von Double-Opt-In hingezogen hat, ist meine Schuld. Aber wenn sich hinter
meinen Vermutungen tatsächlich Substanz verbirgt, dann wären von der
Masche möglicherweise noch viele andere Handwerker und Mittelständler
betroffen. Es kann einfach Sinn der Sache sein, dass man die nicht ins offene
Messer laufen lässt.

Wir
haben noch nicht entschieden, wie wir in der Sache weiter verfahren
wollen. Die Anwaltskanzlei gibt uns bis nächste Woche Zeit die
Unterlassungserklärung abzugeben. Bei der Schreinerinnung und der IHK
habe ich angefragt, ob dort eventuell ähnliche Fälle bekannt sind und Unterstützung bei einer Anwaltskanzlei aus unserem Kundenkreis gefunden.
Blogleser die etwas in der Art mitbekommen haben, können sich gerne in
den Kommentaren zu Wort melden oder mir eine Mail an
herwig.danzer@die-moebelmacher.de schicken.

9 Kommentare

  1. Brigitta Stöber

    Hallo Herwig, also ich würde den Quatsch ja ganz einfach ignorieren. Wahrscheinlich ist es eine getarnte kriminelle Masche, um an Geld zu kommen. Pass passiert, wenn Du nicht zahlst ? Vielleicht macht es auch Sinn, Anzeige wegen Betrugversuchs zu stellen?
    Mich machen solche Dinge so was von wütend !!!

    Dir und Euch aber herzliche Grüße
    Brigitta

    Antworten
  2. herwig Danzer

    Oh, oh, ignorieren wäre das Falscheste, was man machen kann, dann geht es um den Streitwert von 3500 Euro. Ich hoffe schon auf eine halbwegs vernünftige Lösung, aber mir geht es vor allem um den Austausch mit und die Warnung von anderen.

    Antworten
  3. Hka

    Newsletter sind einfach eine Pest, da gibt’s leider keinerlei Mitleid sondern nur Schadenfreude.

    Falls sich allerdings wirklich eine Masche dahinter versteckt: pervers, das ist echt noch schlimmer 🙁

    Antworten
  4. Cara

    Hallo, Ihr meine Lieblingsmöbelmacher – mir fällt hierbei auf, daß diese Geschichte sehr gut in die Reihe der Abmahnwellen paßt, die in den letzten Jahren zur lukrativen Einnahmequelle einiger Kanzleien geworden sind.
    Bei Blogs und anderen Seiten, die davon betroffen sind, lautet der Tipp stets: einen guten Anwalt hinzuziehen. Unterlassungserklärungen sollte man nie wie vorgedruckt unterschreiben, da verbergen sich häufig kleine Fallen in den Formulierungen und auf die genau richtige und präzise Formulierung kommt es eben an.
    Gut also, daß Ihr professionelle Hilfe gefunden habt und zudem die Sache „publik“ macht!!
    Ich bin absolut gegen diese unlautere Art der Geldmacherei – und auch, wenn man sich zu Recht an etwas stört, wäre ein freundlicher Hinweis auf einen wahrgenommenen Mißstand stets doch auch der erste und bessere Schritt.
    Viel Erfolg und ein gutes Händchen wünsche ich!

    Antworten
  5. herwig Danzer

    Richtig, ohne Anwalt wäre man hier leider ziemlich hilflos.

    Gruß und Dank für die Lieblingsmöbelmacher
    herwig Danzer

    Antworten
  6. Peter

    Hi Herwig, vielen Dank für den Hinweis. Ich hab gleich unsere Vereins-Seite auch auf double-opt-in umgestellt. Tatsächlich gab es in den letzten 6 Wochen 15 neue Einträge im Stil von Lily (john@hot….com), dirtbill (steep777@ya….com) und Joshua (dirtbill@ya….com). Vermutlich wären wir auch in diese Falle getappt. Danke für die Veröffentlichung.
    Grüße, Peter

    Antworten
  7. herwig Danzer

    Weiß man nie so genau (meine Adresse klang unverdächtig), aber besser ist auf jeden Fall die Umstellung (die bei mir ja zur nächsten Mail sowieso erfolgt wäre …)
    Gruß, herwig

    Antworten
  8. Lisa Schreiber

    Hallo Herwig,

    ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Leider ist es aber auch so, dass selbst beim Double-Opt-in der Empfänger der Bestätigungsmail eine Abmahnung anstrengen kann: Das Oberlandesgericht München hat kürzlich entschieden, dass sogar die Mail mit dem Bestätigungslink als Werbung gilt und entsprechend zu unterlassen ist.

    Hierzu noch ein paar nützliche Links:
    http://www.loebisch.com/e-mail-newsletter-abmahnung-double-opt-in-1407/
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/olg-muenchen-double-opt-in-bestaetigungsemail-ist-spam-aber-nicht-wenn-sie-diese-checkliste-beachten/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=olg-muenchen-double-opt-in-bestaetigungsemail-ist-spam-aber-nicht-wenn-sie-diese-checkliste-beachten

    Und die Beweislast liegt beim Absender, dass wirklich derjenigen Person, die sich angemeldet hat, auch die Mailadresse gehört.

    Bleibt also zu hoffen, dass durch eine Berufung das Urteil korrigiert werden kann.
    Ansonsten muss man wieder alles per Post verschicken 🙁

    Beste Grüße
    Lisa Schreiber

    Antworten

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